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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website arbeitsschutz-quiz.bgrci.de.

Stand dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.08.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Inhalte sind gut zugänglich. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.08.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Webseite in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse: kommunikation@bgrci.de.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
65115 Heidelberg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de .